Klubordnung des UTC Wildendürnbach


1. Aufnahme von ordentlichen MitgIiedern


Jedes Mitglied ab dem 18. Lebensjahr hat beim Eintritt in den Verein eine einmalige Eintrittsgebühr in der Höhe von € 100.-  zu entrichten.
Die Aufnahme eine Mitgliedes ist frühestens ab dem 13. Lebensjahr möglich, wobei die Hälfte der Einschreibgebühr zu bezahlen ist. Der Rest ist bei Erreichen des 18. Lebensjahres einzuzahlen.
Bei Austritt kann kein Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibgebühr geltend gemacht werden.

2. Jährlicher Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder


Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für einzelne Mitglieder € 90.-, für Ehepaare und Lebensgefährten € 145,-. Der Mitgliedsbeitrag ist mittels Zahlschein bis Ende Februar jeden Jahres einzubezahlen.
Mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages dürfen auch die Kinder von Mitgliedern, sofern diese die
Pflichtschule besuchen, die Anlage kostenlos benützen.
Über die Festsetzung einer Höchstzahl von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

3. Benützung der Anlage durch Nichtmitglieder


Nichtmitglieder dürfen die Anlage gemeinsam mit einem Mitglied oder mit einer Gästekarte benützen.
Preise für Gästestunden:
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) bis 16 Uhr  € 7,50
ab 16 Uhr  € 9,00
Samstag, Sonntag und Feiertag bis 16 Uhr  € 9,00
ab 16 Uhr  € 10,00
Beim Spiel mit Gästen ist der anteilige Betrag zu leisten. Das mit dem Gast spielende Mitglied ist für die Einhebung und Ablieferung an die Vereinskasse verantwortlich.

Dem Vorstand obliegt die Ausgabe einer begrenzten Anzahl von Gästekarten. Die Gästekarte stellt einen 5-Stunden-Block dar, kostet für Erwachsene und Schüler ab 15 Jahren € 44,-, für Schüler unter 15 Jahren € 22,- und ist namensgebunden.

4. Außerordentliche bzw. unterstützende Mitglieder


Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 25.-.

5. Rechte der ordentlichen Mitglieder


Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen.

6. Pflichten der Mitglieder


Die Mitglieder haben
- den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu bezahlen
- bei Veranstaltungen des Vereines aktiv mitzuarbeiten
- sich bei der Instandhaltung und Pflege der Tennisanlage, des Clubhauses und des Umfeldes zu beteiligen.

7. Platzordnung


- über die Benutzbarkeit der Tennisplätze entscheiden der Vorstand und Platzwart
- Die Benützung der Anlage ist nur mit entsprechender Tennisbekleidung und mit Tennisschuhen gestattet. Laufschuhe mit Stollen dürfen nicht verwendet werden.
- Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder. Darüber hinaus haben die Eltern für entsprechende Aufsicht der Kinder zu sorgen. Die gesamte Anlage ist peinlichst sauber zu halten und entsprechend zu schonen. Nach dem Spiel ist der Platz abzuziehen.
- Die Platzeinteilung erfolgt durch Reservierung vor dem Spiel (max. 2 Stunden pro Tag im voraus). Eine Reservierung ohne Inanspruchnahme des Platzes sollte nicht vorkommen und wird mit Pönale von € 1,00 bestraft. Ist der Reservierende 10 Minuten nach Beginn der reservierten Zeit nicht erschienen, steht der Platz den anderen Mitgliedern zur Verfügung.
- Der Club übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Sachen oder jeglicher sonstiger finanzieller oder gesundheitlicher Schäden.

 

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